Rauchverbot im Wald ab 01.03.
Während in manchen Bundesländern ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald gilt, ist es u.a. bei uns in Baden-Württemberg nur zwischen März und Oktober verboten im Wald zu rauchen. Das heißt, dass diese Vorschrift ab morgen, den 01.03., wie jedes Jahr wieder in Kraft tritt.
Die Einsätze der vergangenen Tage im gesamten Landkreis haben uns dazu veranlasst, an dieser Stelle auf das Rauchverbot hinzuweisen.
Bitte seien Sie vernünftig und halten Sie sich daran: "Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben. Nicht nur für den Verursacher, der sich hohen Schadensersatzforderungen gegenübersieht, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Schutz der Natur."