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Erhöhte Waldbrandgefahr

erstellt von Thilo Haberstroh zuletzt verändert: 02.07.2015 15:26
02.07.2015 allgemeine Meldung: Sommerhitze führt zu hoher Waldbrandgefahr

Die derzeit herrschende und laut Meterologen noch andauernde Sommerhitze führt zu weiterer erhöhter Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund möchten wir hiermit auch auf die damit einhergehenden Gefahren und geltenden Vorschriften aufmerksam machen und aus der offiziellen Pressemitteilung des Landes Baden Württemberg vom heutigen Tag zitieren:

Die heißen Temperaturen der letzten Tage haben zu einem deutlich angestiegenen Waldbrandrisiko im Land geführt. Flächendeckend wird mindestens die zweithöchste Stufe 4 erreicht, die hohe Gefahr bedeutet. Waldbrandgefahr besteht vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim – dort wird sogar die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 erreicht. Dieser Zustand wird auch die nächsten Tage anhalten. Angekündigte regionale Gewitter werden nur zu kurzer Entspannung führen.

„Die Sommerhitze der letzten Tage hat die Waldbrandgefahr im Land dramatisch ansteigen lassen. Waldbesucher sollten in den nächsten Tagen Vorsichtsmaßnahmen beachten“, sagte Forstminister Alexander Bonde am Donnerstag. Dazu gehöre die Beachtung des Rauchverbotes und das Grillen nur an offiziellen Grillplätzen. „Wichtig ist es, Feuer an den erlaubten Plätzen immer zu beaufsichtigen und beim Verlassen vollständig zu löschen. Denn mehr als die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und kann vermieden werden. Wenn es doch einmal zu einem Brand kommt, sollte dieser sofort und mit möglichst genauer Ortsangabe gemeldet werden“, so Bonde.

...

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

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