Allgemeines Rauchverbot im Wald von März bis Oktober
Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg beinhaltet ein generelles Rauchverbot im Wald vom 01. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres.
Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind.
Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern!
Foto: Archivbild vom Waldbrand am 18.07.2022