Allgemeines Rauchverbot im Wald von März bis Oktober
Da sich in den vergangenen Tagen bereits Vegetationsbrände mit glücklicherweise geringen Ausmaßen in unserem Landkreis ereignet haben, möchten wir nochmals auf folgendes hinweisen:
Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg beinhaltet ein generelles Rauchverbot im Wald vom 01. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres.
Die Gefahr von Waldbränden wird leider oft unterschätzt. Wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit und zu Ihrer Erholung tun wollen, dann können Sie die weitläufigen Wälder dazu jederzeit nutzen - aber verzichten Sie doch dabei einfach auch auf das Rauchen. Danke!