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Aktuell hohe Waldbrandgefahr

erstellt von Thilo Haberstroh zuletzt verändert: 25.03.2022 14:24
25.03.2022 Der Deutsche Wetterdienst und das Land Baden-Württemberg warnen
Die anhaltende Trockenheit hat in den vergangenen Wochen im Landkreis Emmendingen zu Bränden geführt.
Der Deutsche Wetterdienst erwartet bis April wenige bis gar keine Niederschläge. Dementsprechend steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Dieser stuft Baden-Württemberg auf seinem Waldbrandgefahrindex aktuell auf Stufe 3 von 5 ein (1 = sehr geringe Gefahr bis hin zu 5 = sehr hohe Gefahr).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise des Landes Baden-Württemberg:
.

"Im ganzen Land herrscht hohe Waldbrandgefahr. Das Betreiben mitgebrachter Grillgeräte ist tabu. Es gilt Rauchverbot im Wald bis einschließlich Oktober.

„Sonnenschein und Wind der letzten Tage und Wochen haben im Wald die Laubreste, Nadelstreu und auf dem Boden liegende Äste und Reisig stark ausgetrocknet. Der vereinzelt gefallene Regen hat kaum zur Entspannung beigetragen. Wir haben im Moment eine erhöhte Waldbrandgefahr. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten im Wald besonders umsichtig zu sein, um Waldbrände zu vermeiden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Wenn es nicht regnet wird sich die Situation erst ein paar Wochen in weiten Teilen des Landes entspannen. Denn erst der vollständige Laubaustrieb der Bäume sorgt für die Beschattung des Waldbodens und für das typische kühlfeuchte Waldinnenklima. Zudem wirkt auch eine frische grüne Bodenvegetation feuerhemmend. Bis dahin ist besondere Umsicht geboten.

Feuer machen nur an offiziell eingerichteten Feuerstellen

Mit den steigenden Temperaturen verbringen die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Zeit im Wald. Viele nutzen die ersten warmen Sonnentage, um im Wald zu grillen und Feuer zu machen. Minister Hauk weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Feuer machen nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt ist. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.

"Das wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu. Ebenso besteht von März bis einschließlich Oktober in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.

Anfallenden Müll mitnehmen und fachgerecht entsorgen

Auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wies Hauk darauf hin, dass anfallender Müll bei Freizeitaktivitäten im Wald wieder mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden müsse, um Waldböden, Gewässer und Waldbewohner nicht zu gefährden.

Die Forstleute und Waldbesitzer haben im Moment alle Hände voll zu tun, den Wald mit seine vielen Funktionen für die Gesellschaft zu erhalten. „Helfen Sie mit, ihr umsichtiger Waldbesuch ist ein wertvoller Beitrag und gelebte Solidarität mit den im und am Wald arbeitenden Fachleuten“, betonte Minister Hauk."

Quelle

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