Absolutes Feuerverbot am und im Wald
Wir wurden heute seitens des Forstamtes aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Prognose darüber in Kenntnis gesetzt, dass
ab sofort ein absolutes Verbot von Feuer in Waldgebieten besteht. Das Verbot gilt insbesondere auch für eingerichtete Grill- und Feuerstellen. Das Anzünden oder unterhalten von offenem Feuer ist somit im Wald und in einem Abstand von weniger als 100m vom Wald verboten.
Das Landratsamt Emmendingen teilte zudem mit: "Bei den momentan herrschenden extremen Rahmenbedingungen – anhaltend trocken-heiße Witterung, ausgetrocknete Bodenstreu, dürre Äste und Bäume etc. – geht von jedem Feuer im oder in der Nähe von Wald, auch in einer dafür vorgesehenen Einrichtung, ein erhebliches Gefährdungspotenzial für einen Waldbrand aus. Nach der letzten Prognose des Deutschen Wetterdienstes vom 22.07.2019 wird diese Gefährdung auch vorerst anhalten."
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass unabhängig von diesem Verbot vom 01.03. bis 31.10. eines jeden Jahres zudem ein generelles Rauchverbot im Wald gilt. Siehe dazu auch unsere Mitteilung vom 01.03.2019.